
Lebensschützer nehmen an einer Gebetsprozession in Regensburg teil. / Bildnachweis: ADF International
Regensburg, 7. November 2025 / 10:00 Uhr (CNA).
Die bayerische Stadt Regensburg hat die Beschränkungen, die Gebetswachen in der Nähe einer Abtreibungsklinik untersagten, nach Gerichtsurteilen zurückgenommen, die feststellten, dass die Pufferzone gegen verfassungsmäßige Freiheiten verstieß, so ein Bericht von CNA Deutsch, der deutschsprachige Nachrichtenpartner von CNA.
Die bayerische Stadt hob ihre 100-Meter-Ausschlusszone um Abtreibungseinrichtungen am 24. Oktober auf, nachdem sie sowohl vor dem Verwaltungsgericht Regensburg als auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Rückschläge erlitten hatte, so ein Bericht vom 6. November Pressemitteilung. der internationalen Menschenrechtsorganisation.
Die Stadt hatte die Pufferzone im Sommer 2025 eingerichtet und damit Gebetswachen der Gruppe „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland“ in unmittelbarer Nähe der Kliniken faktisch verboten, CNA Deutsch berichtete am 7. November.

Gerichte widersprechen Nötigungsvorwurf
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in seinem Urteil klar, dass das Ende 2024 geänderte deutsche Schwangerschaftskonfliktgesetz keine pauschalen Verbotszonen für Meinungsäußerungen oder Versammlungen in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen zulässt.
Das Gericht stellte fest, dass die Stadt nicht nachweisen konnte, dass die Gebetsteilnehmer unzulässigen Druck auf Frauen ausübten, die eine Abtreibung suchten, wie von Behörden behauptet.
Felix Böllmann, Anwalt bei ADF International, bezeichnete das Ergebnis als „ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat“.
„Dieser Sieg schützt friedliche Demonstranten vor parteipolitischer Einflussnahme und verhindert den Missbrauch geänderter Gesetze zur Unterdrückung grundlegender Freiheiten“, sagte Böllmann in der Pressemitteilung.
Nach Angaben der Rechtsorganisation zog die Stadt ihre Beschränkungen zurück, da sie das Hauptsacheverfahren wahrscheinlich verloren hätte. ADF International vertrat die Gebetsgruppe in diesem Fall.

Anhaltender politischer Druck
Die Einführung der Pufferzone folgte auf anhaltenden politischen Druck auf städtische Beamte, so ADF International. Ein Mitglied des Deutschen Bundestages von der SPD hatte die städtischen Behörden Berichten zufolge dazu gedrängt, gegen die Gebetswachen vorzugehen.
Der Fall markiert den jüngsten Streit in Deutschland über friedliches Lebensschutz-Zeugnis in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen. Im Jahr 2022 entschied das Verwaltungsgericht Mannheim zugunsten von Gebetswachen, die von „40 Days for Life“ in Pforzheim organisiert wurden, nachdem die Stadt die Versammlungen verboten hatte.
Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer ist eine prominente Stimme für den Lebensschutz in Deutschland und nimmt regelmäßig am jährlichen „Marsch für das Leben“ in Berlin teil.
